Unsere Ausbildungsklassen

Egal für welche Führerscheinklasse du dich interessierst, bei uns findest du garantiert das Richtige für Dich! Hol dir jetzt einfach alle Infos im Büro!

MOFA

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen: keine

Klasse aM

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen: keine


A1

Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: keine


A2

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: keine


A

Mindestalter: 24 Jahre

Voraussetzungen: 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 seit 2 Jahren

B

Mindestalter: 18 Jahre / BF 17 Jahre

Voraussetzungen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei BF17


B197

Mindestalter: 18 Jahre / BF 17 Jahre

Voraussetzungen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei BF17

Automatikregelung: Infos im Büro!


BE

Mindestalter: 18 Jahre / BF 17 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B, Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei BF17



B96

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Führerscheinklasse B

(erst ab 5 Personen)

B196

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzungen: Vorbesitz der Führerscheinklasse B seit 5 Jahren

Begleitetes fahren mit 17 (Bf17)

Den Führerschein zu haben bedeutet Freiheit! Für alle unter 18-jährigen, die nicht warten wollen, gibt es das Modell „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“, auch BF17 genannt. Bist Du schon 16 ½ ? Dann hast Du die erste Voraussetzung erfüllt!

Dein Begleiter (Du darfst so viele Begleiter haben, wie Du möchtest) muss: 
– das 30. Lebensjahr vollendet haben,

– muss mindestens seit 5 Jahren und ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,

– darf zum Zeitpunkt der Antragstellung der Fahrerlaubnis nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.       

– Gut zu wissen: Deine Begleitperson darf während des Begleitens nicht mehr als 0,5‰ Alkohol im Blut haben und nicht unter der Wirkung berauschender Mittel stehen.


Neugierig? Hier geht es zu unserem Fuhrpark